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Änderung der Luftverkehrsteuersätze ab 1. Mai 2024

Datum: 01.05.2024Thema: Steuern, Luftverkehrsteuer

Mit Ablauf des 30. April 2024 tritt die Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung vom 24. November 2023 (BGBl.2023 I Nr. 333) außer Kraft und die in § 11 Abs. 1 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) geregelten Steuersätze werden aufgrund des Artikel 1 des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 27. März 2024 erhöht. Das Gesetz tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.

Es gelten ab dem 1. Mai 2024 folgende Steuersätze:

Entfernungskategorie Steuersätze
ab Mai 2024
1. Distanzklasse:
EU-Mitgliedstaaten und EU-Beitrittskandidaten/EFTA-Mitgliedstaaten, entfernungsentsprechende Drittstaaten
15,53 Euro
2. Distanzklasse:
Zielländer bis zu 6.000 km entfernt, die nicht in die 1. Distanzklasse fallen
39,34 Euro
3. Distanzklasse:
Andere Länder
70,83 Euro

Der ermäßigte Steuersatz für Inselflüge nach § 11 Abs. 3 LuftVStG beträgt 3,11 Euro für Abflüge ab dem 1. Mai 2024.

Das Formular 1110 (Luftverkehrsteueranmeldung) steht Ihnen voraussichtlich ab dem 1. Mai 2024 im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung sowie im Internet unter www.zoll.de zur Verfügung.

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