- Ort: : Frankfurt am Main
- Frist: : 31.07.2025
Die Zollverwaltung sucht zur Verstärkung ihrer Observationseinheiten Zoll (OEZ) der Zollfahndungsämter an mehreren Standorten bundesweit
Einsatzbeamtinnen und Einsatzbeamte (weiblich/männlich/divers)
in den Besoldungsgruppen A 9g/A 11 des gehobenen Dienstes.
Tätigkeit
Einsatzbeamtinnen und -beamte einer OEZ unterstützen vorrangig die Bereiche des Zolls, die mit der mittleren, schweren und Organisierten Kriminalität befasst sind.
In den OEZ gibt es
- Einsatzgruppen Observation und
- Technische Einsatzgruppen (TEG),
die sowohl eigene Einsätze bewältigen als auch sich gegenseitig bei Ihren Einsätzen begleiten und unterstützen.
Im Team der Einsatzgruppen Observation werden verdeckt Beweise gesammelt und längerfristige Observations-, Sicherungs- beziehungsweise Schutzmaßnahmen und auch Festnahmen durchgeführt. Das Team der TEG ist für den Einsatz der komplexen Technik bei den laufenden Einsatzmaßnahmen zuständig.
Nach einer erfolgreichen Einführungsfortbildung erhalten Sie zahlreiche Möglichkeiten, sich weiter zu spezialisieren. So können Sie unter anderem Fahrsicherheitstrainer/-in, Einsatztrainer/-in Spezialeinheit für Sport und Schießen oder Einsatzsanitäter/-in werden.
Dienstorte
- OEZ Berlin-Brandenburg (beim Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg)
- OEZ Dresden (beim Zollfahndungsamt Dresden)
- OEZ Hannover (Zollfahndungsamt Hannover)
- OEZ Hamburg (Zollfahndungsamt Hamburg)
- OEZ Karlsruhe (beim Zollfahndungsamt Stuttgart)
- OEZ Kaiserslautern (beim Zollfahndungsamt Frankfurt am Main)
- OEZ Moers (beim Zollfahndungsamt Essen)
- OEZ Weiden (beim Zollfahndungsamt München)
Zwingende Voraussetzungen für eine Verwendung bei der OEZ
- Sie haben die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen oder technischen Verwaltungsdienst.
- Sie sind bereits Beamtin oder Beamter, maximal der Besoldungsgruppe A 11 Bundesbesoldungsordnung im gehobenen Verwaltungsdienst.
- Ihr Alter überschreitet die Höchstgrenze von 40 Jahren zum Stichtag 31. Juli eines Auswahljahres nicht.
- Sie besitzen, nach Feststellung des von der Zollverwaltung beauftragten Betriebsärztlichen Dienstes (BAD), die gesundheitliche Eignung für die vorgesehene Verwendung.
- Sie besitzen bereits eine aktuelle erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz beziehungsweise sind bereit zu deren unmittelbaren Durchführung.
- Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B.
- Sie erklären sich bereit, Ihren Wohnsitz im Einzugsbereich des Dienstortes zu nehmen.
- Sie haben erfolgreich am OEZ-Eignungsauswahlverfahren und an einem darauffolgenden Verwendungsfeststellungsverfahren teilgenommen.
- Die nachstehenden allgemeinen Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst liegen bei Ihnen vor.
Die vorstehenden zwingenden Voraussetzungen gelten auch für aktive beziehungsweise ehemalige Angehörige polizeilicher Spezialeinheiten (Mobiles Einsatzkommando und Operative Technik) mit folgenden Ausnahmen:
- Bei diesem Personenkreis darf das Höchstalter von 50 Jahren zum Stichtag 31. Juli des Auswahljahrs nicht überschritten sein.
- Für aktive oder ehemalige Angehörige von polizeilichen Spezialeinheiten ist eine Teilnahme am Eignungsauswahlverfahren erforderlich.
- Eine Teilnahme am Verwendungsfeststellungsverfahren ist nicht erforderlich, sofern mit der der Bewerbung kein Wechsel der Fachrichtung einhergeht (Einsatzgruppe Observation oder Technische Einsatzgruppe).
Allgemeine Voraussetzungen für den Zollfahndungsdienst
- Bereitschaft zu häufigen, auch mehrtätigen - sowie kurzfristig angesetzten - Dienstreisen im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland
- Bereitschaft zu Mehrarbeit beziehungsweise Bereitschaft zur Aufgabenerfüllung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten
- uneingeschränkte Außendiensttauglichkeit
- Bestätigung der Personalstelle über die aktive Waffenträgereigenschaft oder Bereitschaft zum Erwerb der Waffenträgereigenschaft
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (oder Klasse 3)
- Bereitschaft zum Erwerb der Waffenträgereigenschaft, zum Führen eines Dienst-Kfz und zur Teilnahme an fachspezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
Bewerbungsfrist
Alle Bewerbungen, die bis zum 31. Juli eines Auswahljahres eingehen, werden für das laufende Eignungsauswahlverfahren berücksichtigt. Spätere Bewerbungen werden für das nächste Eignungsauswahlverfahren vorgemerkt.
Bewerbungsverfahren
Bitte geben Sie Ihre Bewerbung online (inklusive Ihrer letzten Ernennungsurkunde im PDF-Format) über unser Bewerberportal ab:
Bewerberportal - Stellenausschreibung OEZ
Alternativ können Bewerbungen mit dem entsprechenden Bewerbungsvordruck OEZ sowie einer Kopie Ihrer letzten Ernennungsurkunde auf dem Dienstweg an die Generalzolldirektion, DI.A.212, Team Spezialeinheiten Zoll (SEZ) gerichtet werden.
E-Mail: DIA212-SEZ.gzd @zoll.bund.de
postalisch:
Generalzolldirektion
Bergisch Gladbacher Str. 837
51069 Köln
Weitere Informationen zum Eignungsauswahlverfahren finden Sie im Merkblatt:
Ansprechpersonen
Für Fragen zur Bewerbung:
Frau Vanessa Ochala
Telefon: 0228 303-19023
Frau Pinar Ates
Telefon: 0228 303-19035
E-Mail: DIA212-SEZ.gzd @zoll.bund.de
Für Fragen zum Eignungsauswahlverfahren:
Telefon SEZ-Hotline: (0228-303-84321)
E-Mail: SEZ.GZD @zka.bund.de
Hinweise
Die Bewerberauslese erfolgt anhand eines festgeschriebenen Eignungsauswahlverfahrens.
Ausgenommen vom Eignungsauswahlverfahren sind Bewerberinnen und Bewerber, die bereits das gesamte Eignungsauswahlverfahren innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich durchlaufen haben.
Nach erfolgreichem Abschluss des Eignungsauswahlverfahrens beginnt ein Verwendungsfeststellungsverfahren, das die gesamte Qualifizierende Fortbildung umfasst. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierenden Fortbildung ist eine endgültige Verwendung als Einsatzbeamtin/Einsatzbeamter einer OEZ möglich.
Bei der Verwendung in einer OEZ wird eine Polizeizulage und eine Erschwerniszulage gezahlt.
Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesfinanzverwaltung bestrebt, den Anteil der weiblichen Bediensteten - insbesondere auch auf höherwertigen Dienstposten - zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, allerdings aufgrund der besonderen Aufgabenstellung der OEZ lediglich in ausgewählten Arbeitszeitmodellen. Jeder Einzelfall wird geprüft (Hinweis: eine Wochenarbeitszeitverkürzung von 41 auf 40 Stunden gemäß § 3 Arbeitszeitverordnung ist hiervon unberührt).