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Über eine Million unversteuerte Zigaretten sichergestellt

Über eine Million unversteuerte Zigaretten sichergestellt

  • Ort und Datum : Frankfurt am Main, 14. Mai 2025

Herausgeber

Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

  • StrasseHausnummerWilhelm-Fay-Straße 11
  • PLZOrt65936 Frankfurt am Main

Mehr als 1,1 Millionen unversteuerte, gefälschte Zigaretten stellten Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main bei Durchsuchungsmaßnahmen am Dienstag, dem 6. Mai 2025, in Kaiserslautern sicher.

Im Rahmen der seit Frühling 2024 geführten Ermittlungen verdichteten sich die Hinweise, dass zwei Tatverdächtige die unversteuerten Zigaretten illegal an Abnehmer veräußerten. Nun schlugen die Zollfahnderinnen und Zollfahnder zu und zogen die Tabakwaren aus dem Verkehr. Als versteckter Lagerort für die Zigaretten und gleichzeitig als Verkaufsraum diente eine Garage in Kaiserslautern.

Die beiden 59- und 61-jährigen Tatverdächtigen müssen sich nun wegen Verdachts der Steuerhehlerei verantworten. Der geschätzte Steuerschaden an der Allgemeinheit für die rund 1,1 Millionen unversteuerten und gefälschten Zigaretten beträgt circa 238.000 Euro.

Die weiteren Ermittlungen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern dauern an.

Zusatzinformation

Steuergegenstand

Der Tabaksteuer unterliegen in Deutschland:

  • Tabakwaren (wie zum Beispiel Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitztem Tabak und Wasserpfeifentabak)
  • den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen (wie zum Beispiel Kräuterzigaretten)
  • Substitute für Tabakwaren

Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids.

Steuerhehlerei

Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft beziehungsweise gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen.

Wer Tabakwaren, für die die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten verschafft oder diese unversteuerten Tabakwaren absetzt oder abzusetzen hilft, der begeht eine strafbare gewerbsmäßige Steuerhehlerei.

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