- Ort und Datum : Heilbronn, 18. Juni 2025
Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Heilbronner Zolls prüften in der Region Stuttgart in verschiedenen Betrieben die ordnungsgemäße Versteuerung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Dabei wurde unter anderem kontrolliert, ob frei käufliche, verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Tabakwaren ordnungsgemäß versteuert wurden.
Bei der Kontrolle eines Untertürkheimer Geschäfts wurden sie fündig und stellten 295 unversteuerte Vapes mit einem Inhalt von insgesamt 6.742 Milliliter Liquid sicher.
Neben ordnungsgemäß versteuerten Vapes verschiedener Marken, die der 30-jährige Inhaber des Tabakladens in der Auslage im Verkaufsraum vorhielt, entdeckten die Zöllner sowohl in einer Schublade hinter dem Verkaufstresen als auch in einem Lagerraum unversteuerte Vapes. Alle unversteuerten Vapes erfüllten in Bezug auf die zulässige Füllmenge zudem nicht die tabaksteuerrechtlichen Vorgaben, da sie mehr als zwei Milliliter enthielten.
Durch den Verkauf von augenscheinlich unversteuerten Substituten für Tabakwaren entsteht mit deren Inbesitzhalten für denjenigen die Tabaksteuer, der sie in Besitz hält.
Der Geschäftsinhaber muss neben der Tabaksteuernachzahlung auch mit straf- und bußgeldrechtlichen Folgen rechnen, da er nicht verkehrsfähige Vapes zum Verkauf bereitgehalten hat.
Es wurde gegen ihn noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhehlerei eingeleitet.