- Ort und Datum : Osnabrück, 27. Juni 2025
Aufgrund unterschiedlicher Hinweise sind am Mittwoch, dem 25. Juni 2025, in Osnabrück mehrere Einzelhandelsgeschäfte auf die Einhaltung von lebensmittelrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften kontrolliert worden.
Bei dem Einsatz handelte es sich um eine behördenübergreifende Kontrolle. Jede beteiligte Behörde (Hauptzollamt Osnabrück, Stadt Osnabrück und Polizei Osnabrück) prüfte in ihrer jeweiligen Zuständigkeit.
Bei den Kontrollen wurden zahlreiche Verstöße durch die Einsatzkräfte festgestellt.
So stellten die Zöllner unter anderem Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz fest. Es wurden unter anderem Snus, unversteuerte Tabaksubstitute und Hexahydrocannabinol (synthetische Cannabiode) sichergestellt.
Das Ordnungsamt der Stadt Osnabrück stellte Verstöße gegen das Lebensmittelrecht fest und stellte zahlreiche ungekennzeichnete Lebensmittel sicher.
"Von der guten Zusammenarbeit der beteiligten Behörden konnten alle profitieren. Weitere gemeinsame Kontrollen werden folgen", so Dr. Thomas Möller, Leiter des Hauptzollamts Osnabrück.
Auch die Stadt Osnabrück wertete die gemeinsame Aktion als großen Erfolg. "Das konzertierte Vorgehen hat sich für alle Beteiligten als sehr ergiebig und gewinnbringend erwiesen. Wo nicht Zoll oder Polizei zuständig waren, konnte sich beispielsweise direkt die städtische Gewerbeaufsicht einschalten, ohne dass hier eigene Ermittlungen oder Kontrollen nötig gewesen wären", sagte Thomas Cordes, Fachbereichsleiter Bürger und Ordnung.
