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10.000 Zigaretten und 800 Heets sichergestellt

10.000 Zigaretten und 800 Heets sichergestellt

  • Ort und Datum : Erfurt, 19. Januar 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Erfurt

  • StrasseHausnummerAm Tannenwäldchen 50
  • PLZOrt99096 Erfurt

10.000 Zigaretten und 800 Heets stellte der Zoll am Abend des 16. Januar 2024 bei einer Kontrolle eines ukrainischen Fahrzeugs auf der Autobahn 4 bei Wilsdruff sicher.

Der 44-jährige Fahrer gab gegenüber den Beamtinnen und Beamten an, aus Polen zu kommen und 40 Stangen (8.000 Stück) Zigaretten in seinem Pkw mitzuführen. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten schließlich 10.000 Zigaretten ohne und teilweise mit weißrussischen Steuerzeichen, 800 Heets mit polnischen Steuerzeichen und ein Fläschchen unversteuertes Liquid für E-Zigaretten. Die Tabakwaren sollen für ihn und seine Familie sowie Freunde bestimmt gewesen sein.

Aufgrund der weißrussischen beziehungsweise fehlenden Steuerzeichen sowie des gewerblichen Verbringens haben die Beamten noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann eingeleitet und die Ware sichergestellt. Anschließend konnte er seine Fahrt fortsetzen. In Kürze wird er einen Tabaksteuerbescheid in Höhe von rund 1.800 Euro vom Zoll erhalten. Die Tabakwaren werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Zusatzinformation

Unter folgenden Voraussetzungen können Zigaretten und erhitzter Tabak (Rauchportionen) steuerfrei aus anderen EU-Staaten nach Deutschland verbracht werden:

  • Die Ware wurde in dem anderen EU-Staat ordnungsgemäß versteuert, wird von der Person selbst nach Deutschland befördert und ist für den Eigenbedarf dieser Person bestimmt (private Zwecke).
  • Die Ware dient dem Eigenbedarf, wenn diese ausschließlich für den persönlichen Bedarf erworben wurde. Das Mitbringen von Ware für andere Personen (auch als Geschenk) ist damit nicht möglich.

Unter den oben genannten Voraussetzungen können innerhalb einer Richtmenge von 800 Zigaretten und 800 Stück erhitzter Tabak, Tabakwaren aus anderen EU-Staaten (mit Ausnahme der Sondergebiete) steuerfrei mitgebracht werden. Bei dieser Richtmenge wird ein Verbringen für den Eigenbedarf angenommen.

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