- Ort und Datum : Heilbronn, 31. Januar 2024

Einsatzkräfte der Kontrolleinheit Verkehrswege führten in mehreren Kommunen des Landkreises Schwäbisch Hall Mitte Januar 2024 Steueraufsichtsmaßnahmen durch. Dabei wurde unter anderem kontrolliert, ob frei käufliche, verbrauchsteuer-pflichtige Waren, wie Alkohol oder Tabakwaren, ordnungsgemäß versteuert waren.
In einem Einzelhandelsgeschäft für E-Zigaretten und Liquids stellten die Zöllnerinnen und Zöllner einige Kleinverkaufsverpackungen von Liquids (Substitute von Tabakwaren) fest, auf denen keine Steuerzeichen angebracht waren.
Durch den Verkauf von augenscheinlich unversteuerten Substituten für Tabakwaren entsteht mit deren Inbesitzhalten für denjenigen die Tabaksteuer, der sie in Besitz hält. Der Inhaber des Geschäfts erhielt daher einen Steuerbescheid in Höhe von knapp 250 Euro. Die Tabakwaren ohne Steuerzeichen wurden sichergestellt.
Im Verkaufsraum einer Tankstelle stießen die Einsatzkräfte indes auf große Mengen an unversteuertem Wasserpfeifentabak und Dampfsteinen sowie Liquids und Einmal-E-Shishas. Neben den unversteuerten Waren konnten außerdem geöffnete Kleinverkaufsverpackungen mit Wasserpfeifentabak und angebrochenen Steuerzeichen vorgefunden werden.
Gegen den Inhaber wurde daher wegen des Verdachts einer Steuerstraftat (unversteuerter Tabak) ein Steuerstrafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen den Verpackungszwang eingeleitet.
Die Gesamtmengen an Tabakwaren (102 Kilogramm Wasserpfeifentabak) und Substituten für Tabakwaren in Form von Liquids und E-Shishas (2,4 Liter) wurden als Beweismittel sichergestellt. Der Geschäftsinhaber muss neben der Tabaksteuernachzahlung von rund 5.000 Euro auch mit straf- und bußgeldrechtlichen Folgen rechnen.