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Wasserpfeifentabak - zum Teil unversteuert und in zu großen Verpackungen

Steuerstrafverfahren gegen Betreiber eines Shisha-Shops eingeleitet

Im Zuge einer Kontrolle im Stadtgebiet Weil am Rhein Ende Februar 2024 fanden Kontrollbeamte des Hauptzollamts Lörrach im Kleintransporter des Betreibers eines Shisha-Shops im Landkreis Lörrach mehr als 15 Kilogramm Wasserpfeifentabak, zum Teil unversteuert, zum Teil in zu großen Gebinden.

Im Einzelnen handelte es sich um zehn Behältnisse ohne Steuerbanderole, welche jeweils ein Kilogramm Wasserpfeifentabak enthielten, dazu um rund sechs Kilogramm Wasserpfeifentabak in Verpackungen mit 200 und 1.000 Gramm Inhalt, welche mit einer Steuerbanderole versehen waren.

Wegen des Besitzes der offensichtlich unversteuerten zehn Kilogramm Wasserpfeifentabak wurde gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die darauf entfallende Tabaksteuer in Höhe von etwas mehr als 450 Euro erhoben.

Außerdem darf versteuerter Wasserpfeifentabak seit einer Änderung des Tabaksteuergesetzes zum 1. Juli 2022 nur noch in Packungen mit 25 Gramm Inhalt abgegeben beziehungsweise gehandelt werden. Eine Übergangsfrist zur Abgabe von vor diesem Datum in größeren Verpackungen erworbenen Wasserpfeifentabak, welcher erkennbar ordnungsgemäß versteuert wurde, ist am 30. Juni 2023 verstrichen.

Der gesamte Wasserpfeifentabak wurde sichergestellt. Das gegen den Mann eingeleitete Verfahren läuft noch.

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