- Ort und Datum : Bremen, 6. Mai 2024
Bei einer Kontrolle eines Kioskes in Bremen Nord konnte der Zoll am 1. Mai 2024 über acht Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicherstellen. Zudem wurden in den Geschäftsräumen Potenzmittel sichergestellt, die nicht dem deutschen Arzneimittelrecht entsprachen und beim Verbraucher gesundheitliche Schäden hervorrufen könnten. Einige dieser Potenzmittel waren in Honig aufgelöst und wurden als Honig verkauft.
Eine Lizenz zum Verkauf von Arzneimitteln besaß der 44-jährige Kioskinhaber nicht. Vor Ort musste der Mann für den Wasserpfeifentabak über 300 Euro an Tabaksteuer entrichten. Die unversteuerten Tabakwaren und die Potenzmittel wurden sichergestellt. Zudem wurde gegen den Kioskinhaber ein Strafverfahren eingeleitet.
Am gleichen Tag wurden die Zöllner von der Bremer Polizei auf ein Wohnhaus in Bremen-Nord aufmerksam gemacht. Dort wurden aus einem Fahrzeug mit französischer Zulassung fast 18 Kilogramm Feinschnitttabak, wie sich später herausstellte, in das Haus verbracht. Der Tabak war mit luxemburgischen Steuerzeichen versehen.
Auf die Frage der Zöllner, wofür der Tabak gedacht sei, antwortete der 31-jährige Hausbewohner, dass er viel rauchen würde. Die Menge überschritt jedoch den Richtwert von einem Kilogramm, bei dem von einer privaten Verwendung des Feinschnitts hätte ausgegangen werden dürfen, bei Weitem.
Bei einer gewerblichen Verwendung hätten deutsche Steuerzeichen an der Ware angebracht sein müssen. Daher wurde gegen den Mann ebenfalls ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die fällige Tabaksteuer von über 1.700 Euro musste er sofort entrichten. Der Feinschnitttabak wurde dennoch sichergestellt, da er nach dem Tabaksteuergesetz nicht verkehrsfähig ist.