46 Liter unversteuerte E-Liquids sichergestellt
Steuerschaden in Höhe von 7.500 Euro
Der Zoll entdeckte bei der Kontrolle eines Einzelhandelsgeschäfts im Rhein-Neckar-Kreis rund 46 Liter E-Liquids sowie E-Basen, sogenannte Substitute für Tabakwaren. Die insgesamt 2.099 Behältnisse wurden ohne ein vorgeschriebenes gültiges Steuerzeichen zum Verkauf angeboten.
Zudem konnten 40 gefälschte Markenprodukte (E-Zigaretten) sowie drei Behältnisse mit E-Liquids mit gefälschten Steuerzeichen festgestellt werden.
Der dadurch entstandene Steuerschaden beläuft sich auf rund 7.500 Euro.
Die 32-jährige Inhaberin wird sich nun im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens wegen Verdachts eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung in Verbindung mit dem Tabaksteuergesetz verantworten müssen.
Mit Änderung des Tabaksteuergesetzes werden seit dem 1. Juli 2022 auch Liquids (Substitute für Tabakwaren) versteuert. Die Steuer gilt pro Milliliter und wird per Steuerbanderole ausgewiesen.
Die Abverkaufsfrist von Altbeständen ohne Tabaksteuer ist zum 12. Februar 2023 beendet.
Substitute für Tabakwaren sind Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Hierunter fallen beispielsweise die in E-Zigaretten genutzten Liquids. Nicht dazu gehören Wasserpfeifentabak oder Zigaretten und Rauchtabak gleichgestellte Erzeugnisse. Ebenfalls ausgenommen sind Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind.