- Ort und Datum : Rosenheim, 8. April 2022
Zwei Lkws, überwiegend beladen mit Paketen, sollten bereits im Dezember 2021 am Zollamt Bad Reichenhall-Autobahn abgefertigt werden. Schon aus den in der Türkei ausgestellten Versandpapieren ergab sich eine außergewöhnlich große Vielfalt an anzumeldenden Waren. Da die erforderliche Zollanmeldung etliche Ungereimtheiten aufwies, entschlossen sich die Beamten zu einer gründlichen Überprüfung der Ladung.
Den Zollbeamten war zwar schnell bewusst, dass ihnen viel Arbeit bevorstehen würde, und sie forderten deshalb Verstärkung von anderen Dienststellen an. "Wir ahnten jedoch noch nicht, dass dies eine der aufwendigsten Kontrollaktionen seit dem Wegfall der Grenzkontrollen werden würde", wie Martin Dietl, der Leiter des Zollamts, mitteilte.
Die Aufarbeitung der Kontrolle zog sich über mehrere Monate hin und konnte erst in der letzten Woche abgeschlossen werden.
Im ersten Lkw stellten die Beschäftigten des Zollamts zunächst jede Menge Lebensmittel wie Reis, Haselnüsse, Pistazien, Käse und Honig fest. Die dafür notwendigen Einfuhrlizenzen, veterinär- und gesundheitsrechtlichen Dokumente fehlten vollständig oder waren nicht gültig.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle mussten über 350 Pakete entladen werden. Bereits in den ersten Paketen wurden offensichtliche Markenfälschungen und Arzneimittel gefunden. Dies setzte sich in den weiteren Paketen und vor allem im zweiten Lkw, der mit weit über 1.000 Kartons beladen war, fort.
Am Ende der zwei Tage dauernden Kontrolle wurden über 700 Markenfälschungen von 51 namhaften Rechtsinhabern, darunter allein 71 Uhren einer bekannten Luxusmarke, 40 Kilogramm Wasserpfeifentabak, zwei Stangen Zigaretten, 29 Kilogramm Arzneimittel und über 120 Elektrogeräte ohne die für den europäischen Markt erforderliche Produktsicherheit festgestellt.
Alle Rechtsinhaber haben zwischenzeitlich die Vernichtung der Waren beantragt und teilweise auch Strafantrag gestellt. Für sämtliche Arzneimittel, deren Einfuhr grundsätzlich verboten ist, hat die zuständige Regierung von Oberbayern die Vernichtung angeordnet. Für die Lebensmittel ohne Dokumente und für die Elektrogeräte ohne Gerätesicherheit wurde die zollamtlich überwachte Wiederausfuhr in die Türkei angeordnet.
Gegen den Importeur wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Markengesetz und wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.