"Schwere Fälle" von Steuerhinterziehung im Münsterland
Hauptzollamt Münster stellt fast 370 Kilogramm Shisha-Steine und Rauchwaren sicher
Auf "schwere Fälle" von Steuerhinterziehung im wahrsten Sinne des Wortes stießen jetzt Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Münster: In drei Shisha-Shops stellten sie insgesamt knapp 370 Kilogramm unversteuerte Shisha-Steine und weitere Rauchwaren sicher.
Dreizehn Beamtinnen und Beamte hatten in mehreren Teams im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Prüfung sechs Shisha-Shops im nördlichen Münsterland überprüft.
Während es an drei Stellen keinerlei Beanstandungen gab, kam es in den drei anderen Shops zu schwerwiegenden Verstößen gegen die Steuerpflicht: In einem Shop stießen die Zöllnerinnen und Zöllner auf etwas mehr als 19 Kilogramm Shisha-Steine ohne Steuerzeichen, in einem weiteren auf mehr als 150 Kilogramm Shisha-Steine sowie Zellstoff als sogenannten Tabakersatz.
Noch mehr wurde es allerdings im dritten Shop: Hier konnten die Beamtinnen und Beamten knapp 200 Kilogramm unversteuerte Shisha-Steine sicherstellen.
Sie leiteten gegen alle drei Shop-Verantwortlichen Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und -hehlerei ein.
Seit Februar 2021 unterliegen auch sogenannte den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse, wie Dampfsteine, Rauchwatte, Rauchpaste oder Rauchfrüchte, Rauchkristalle und Cellulosezuschnitte, der Besteuerung und somit der Steueraufsicht nach den Vorschriften der Abgabenordnung und des Tabaksteuergesetzes. Diese Waren, die zum Rauchen bestimmt sind, werden wie der Steuergegenstand Wasserpfeifentabak behandelt und müssen entsprechend versteuert werden.
Durch die neue Gesetzeslage zum Jahresanfang 2022 mit dem Inkrafttreten des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes wurden weitere Besteuerungslücken im Bereich der gleichgestellten Erzeugnisse geschlossen.