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Zigaretten in Weil am Rhein sichergestellt

Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet

Bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle eines Fahrzeugs in Weil am Rhein entdeckten Kontrollbeamtinnen und -beamte des Hauptzollamts Lörrach 8.200 polnische Zigaretten.

Die Zöllnerinnen und Zöllner hielten das französische Fahrzeug an und befragten den Fahrer nach seiner Reiseroute. Dieser gab an, dass er und seine beiden Mitfahrer aus Polen kämen und auf dem Nachhauseweg nach Frankreich seien. Als die Beamtinnen und Beamten das Fahrzeug durchsuchten, entdeckten sie im Kofferraum einen blauen Plastiksack sowie eine Plastiktüte mit insgesamt 41 Stangen Zigaretten.

Auf Befragen gaben die beiden Mitfahrer an, dass ihnen jeweils eine Stange der Zigaretten gehöre. Die restlichen 39 Stangen (7.800 Zigaretten) gehörten dem 25-jährigen Fahrer. Die Mitfahrer konnten jeweils eine Stange mit 200 Zigaretten behalten. Die 7.800 Zigaretten des Fahrers wurden sichergestellt.
Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Auch die Tabaksteuer für die Zigaretten in Höhe von 1.400 Euro wird er nachbezahlen müssen.

Zusatzinformation

Waren können grundsätzlich aus jedem EU-Mitgliedstaat abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden, solange sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind.

Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie Zigaretten, wurden aus diesem Grund Richtmengen festgelegt. Bei einer Überschreitung gehen die Kontrollbeamten von einer gewerblichen Verwendung aus. Bei Zigaretten liegt diese Richtmenge bei 800 Stück.

Weitere Informationen zu den Richtmengen bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren finden Sie auf der Seite "Genussmittel" in der Rubrik "Reisen".

Richtmengen für Genussmittel bei Reisen innerhalb der EU

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