Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Zahlreiche Verstöße bei Steueraufsichtskontrollen

Zoll kontrolliert Shisha-Bars und Einzelhandel

Beschlagnahmte Behälter mit Wasserpfeifentabak und Tabakerzeugnissen

Vom 28. bis 31. August 2022 überprüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen der Steueraufsicht zwei Shisha-Bars, einen Shisha-Shop und 14 Kioske in Dortmund, Gelsenkirchen, Castrop-Rauxel, Herten und Recklinghausen.

Bei den Kontrollen stellten die Beamten insgesamt sicher:

  • 95,3 Kilogramm Gramm unversteuerte Dampfsteine
  • über 12 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak (teilweise gefälscht und mit gefälschten Steuerzeichen)
  • 250 Gramm unversteuerten Feinschnitt (Tabak)
  • 9.120 unversteuerte Zigaretten
  • 1.230 gefälschte, nicht verkehrsfähige E-Zigaretten
  • 397 Dosen nicht verkehrsfähige Tabakerzeugnisse (sogenannter Snus)
  • 151 Kilogramm unversteuerten Kaffee
  • 3,1 Liter unversteuerten Whiskey
  • 287 Gramm CBD-Marihuana
  • 56 Gramm CBD-Haschisch

Es wurden je eine Shisha-Bar in Herten und Recklinghausen kontrolliert. Dabei wurden zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen portionsweiser Abgabe von Wasserpfeifentabak eingeleitet.

In Dortmund wurden vier Kioske kontrolliert. Es wurden zwei Strafverfahren wegen Steuerhehlerei eingeleitet.

In Gelsenkirchen wurde ein Kiosk kontrolliert. Es wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhehlerei eingeleitet.

Neun Kioske und ein Shisha-Shop wurden in Castrop-Rauxel kontrolliert. Es wurden acht Strafverfahren eingeleitet.

Die Strafverfahren wurden eingeleitet wegen Steuerhehlerei, Verstoßes gegen das Markengesetz (im Rahmen der Eilzuständigkeit, die originäre Zuständigkeit liegt hier bei der Polizei) und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (im Rahmen der Eilzuständigkeit, die originäre Zuständigkeit liegt hier bei der Polizei).

Tabakwaren

Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft beziehungsweise gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind.

CBD-Produkte

Auch wenn diese Produkte nur einen vergleichsweise geringen Rausch-Effekt erzeugen können, sind Verkauf und Erwerb und damit auch der Besitz dieser Cannabisprodukte nach dem Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich strafbar.

Selbst wenn der angebotene CBD-Hanf den THC-Gehalt 0,2 Prozent (entgegen der Angaben) übersteigen sollte, ist dieser Gehalt letztlich unerheblich. Denn durch den Verkauf von THC-haltigem und konsumfähigen Material, machen sich die Verkaufenden wegen Handel und die Kaufenden wegen Besitzes von Betäubungsmitteln strafbar.

Den Verkäufer erwartet beim Verkauf sogar ein Strafverfahren wegen illegalen gewerblichen Handels von Betäubungsmitteln.

Snus

Snus ist eine verbreitete Form von Oraltabak.

Aufgrund der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten.

In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Verbrauch und Kautabak nach § 11 des Tabakerzeugnisgesetzes verboten.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen