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Rund 7,3 Millionen Zigaretten sichergestellt

Zollfahndung ermittelt wegen Einfuhrschmuggels

Sichergestellte Zigaretten

Bei Durchsuchungsmaßnahmen in einer Lagerhalle am 7. November 2022 in Petershagen wurden neben als gestohlen gemeldeten E-Bikes und Fahrradteilen rund 7,3 Millionen unverzollte und unversteuerte Zigaretten sichergestellt.

Im Rahmen von Ermittlungen der Polizei Stadthagen wegen Verdachts des besonders schweren Diebstahls von E-Bikes und Fahrradteilen im Wert von circa 100.000 Euro kam es am 7. November 2022 zu Durchsuchungsmaßnahmen einer Lagerhalle in Petershagen.

Bei der Durchsuchung wurden neben als gestohlen gemeldeten E-Bikes und Fahrradteilen rund 37.000 Stangen Zigaretten ohne Steuerbanderole aufgefunden und sichergestellt.

Laderraum eines Kleintransporters voller Kartons mit Zigaretten

"Die 7,3 Millionen Zigaretten entsprechen einem Warenwert von etwa 2,3 Millionen Euro", so Julia Söllner, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Hannover.

In einem vor der Lagerhalle geparkten Kleintransporter konnten weitere Zigarettenkartons wie auch eingeschweißte Fahrradteile aufgefunden und beschlagnahmt werden.

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht des Einfuhrschmuggels unverzollter und unversteuerter Zigaretten führt nun das Zollfahndungsamt Hannover im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld.

Zusatzinformation

Unabhängig von den Richtmengen für private Zwecke stellt der Erwerb oder Besitz von Tabakwaren beziehungsweise Substituten für Tabakwaren, die vorschriftswidrig aus einem Drittland oder Drittgebiet, also aus einem Land außerhalb der EU oder außerhalb des Verbrauchsteuergebiets, in das Zollgebiet der Union verbracht wurden, eine Steuerhehlerei (§ 374 Abgabenordnung) dar und kann entsprechend geahndet werden.

Das gilt selbst dann, wenn diese Tabakwaren beziehungsweise Substitute für Tabakwaren in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurden.

Ob die Tabakwaren oder Substitute für Tabakwaren vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbracht wurden, ist zu erkennen anhand

  • der aufgebrachten oder insbesondere der fehlenden Steuerzeichen beziehungsweise Banderole,
  • der aufgebrachten oder insbesondere der fehlenden Gesundheitshinweise (Sprache, Schrift und Bild oder Foto),
  • der Umstände des Erwerbs (zum Beispiel Preis deutlich niedriger als im Geschäft; für Tabakwaren oder Substitute für Tabakwaren der gleichen Marke gibt es unterschiedliche Preise; Tabakwaren oder Substitute für Tabakwaren werden nicht offen zum Verkauf angeboten).

Weitere Informationen finden Sie auf www.zoll.de in der Rubrik Privatpersonen.

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