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Zoll stellt bei Kontrolle über 800 Liter E-Liquid sicher

133.000 Euro Steuerschaden

Kartons mit E-Liquid auf Lkw-Ladefläche

Bei der Kontrolle eines Lkws am 26. Dezember 2022 entdeckten Görlitzer Zöllner insgesamt rund 832 Liter E-Liquid mithilfe einer Röntgenanlage. Der ukrainische Fahrer war mit seinem Lkw auf dem Weg von Polen über Deutschland nach Spanien.

Die Beamten leiteten das Fahrzeug mittels Anhaltesignal von der Autobahn 4 zu einer nahe gelegenen Kontrollstelle. Bei der anschießenden Röntgenkontrolle wies die Ladung im Auflieger allerdings Unstimmigkeiten auf. Nach dem Öffnen der Ladefläche konnten die Zöllner insgesamt vier Paletten mit zahlreichen Kartons feststellen. Jeder einzelne Karton enthielt verschiedene Sorten an E-Liquid in Kleinverkaufspackungen. Für diese besaß der Fahrer keine erforderliche Anmeldung zur Durchfuhr durch die Bundesrepublik Deutschland.

Verpackung mit zehn E-Liquid-Flaschen

Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen nikotinhaltige Substanzen, somit auch E-Liquid, für die Verwendung von E-Zigaretten der Tabaksteuer. Da E-Liquid ein Substitut für Tabakwaren ist, beträgt die Richtmenge bei dem Verbringen für den persönlichen Ge- und Verbrauch ein Liter, jedoch höchstens zehn Kleinverkaufspackungen.

Da aufgrund der mitgeführten Menge an E-Liquid von einem gewerblichen Handel auszugehen ist, entstand bei dem aktuellen Steuersatz von 16 Cent je Milliliter ein Steuerschaden in Höhe von rund 133.000 Euro.

Gegen den 38-jährigen Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Waren wurden sichergestellt.

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