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Tabakwaren im Postversand

Zoll stellt Tausende Zigaretten sicher

Zigarettenpackungen in Briefumschlägen

In den letzten Wochen haben Zöllner des Hauptzollamts Dresden Tausende Zigaretten, Heets sowie losen Tabak in Postsendungen sichergestellt. Oftmals wurde die Ware über das Internet oder soziale Medien in einem anderen Mitgliedsland der EU bestellt und per Post nach Deutschland eingeführt.

Allein am 6. Januar 2021 stellten die Zöllner innerhalb weniger Stunden in 38 Postsendungen insgesamt 14.000 Zigaretten und über 2.000 Heets fest.

"Ausschließlich Tabakwaren mit gültiger Steuerbanderole, die eine Person für ihren Eigenbedarf in einem Mitgliedstaat der EU erwirbt und selbst nach Deutschland befördert, sind steuerfrei. Allerdings ist beim Versand von Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten per Post die Rechtslage eine andere", erläuterte Pressesprecherin Heike Wilsdorf. "In diesen Fällen handelt es sich nach Tabaksteuerrecht um ein gewerbliches Verbringen. Die Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten werden ohne gültige deutsche Steuerzeichen versendet und die Tabaksteuer wird fällig. Dies gilt sowohl für Sendungen von privat an privat als auch von einem Händler an privat."

Da Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen in Deutschland nicht verkehrsfähig sind, werden sie von der Zollverwaltung bereits bei der Lieferung sichergestellt und vernichtet.

Die fällige Tabaksteuer schulden neben dem Versender auch der Empfänger. Empfänger und Versender haben darüber hinaus mit einem Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren oder der Erhebung eines Zuschlags in Höhe der Tabaksteuer zu rechnen.

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