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Zu viele Zigaretten - auch in der EU gibt es Regeln

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Beschlagnahmte Zigaretten

20.000 unversteuerte Zigaretten hat die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg am 15. Januar 2021 in den späten Abendstunden aus dem Verkehr gezogen.

Der aus Osteuropa kommende Kleintransporter wurde auf der Autobahn 3 aus dem fließenden Verkehr geleitet und auf dem Parkplatz Ludergraben kontrolliert. Auf Befragen der Zöllner gaben die neun Insassen an, jeweils nur fünf Päckchen Zigaretten dabeizuhaben.

Bei der genaueren Überprüfung des Fahrzeugs fanden die Beamten unter dem Beifahrersitz und in zwei Taschen im Gepäckraum jedoch insgesamt 20.000 Zigaretten - weit mehr als der erlaubte Richtwert von 800 Stück pro Person.

Nachdem der Fahrer zunächst erfolglos versuchte, seinen Mitfahrern die Schuld zuzuschieben, gab er schließlich doch zu, dass die Schmuggelware ihm gehörte.

Die Zigaretten wurden sichergestellt und gegen den Fahrer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Durch den Aufgriff wurde ein Steuerschaden von über 3.000 Euro verhindert.

Zusatzinformation

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei - für verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten aber besondere Regelungen.

Auch solche Waren können aus jedem Mitgliedstaat der EU, ausgenommen Sondergebiete, abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden - jedoch nur in bestimmten Mengen und nur für den persönlichen Bedarf. Mitbringsel für Nachbarn, Kollegen oder Freunde sind nicht zulässig.

Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie zum Beispiel Alkohol oder Zigaretten, wurden hierfür Richtmengen festgelegt, bis zu denen automatisch eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird. Dieser Richtwert liegt bei zehn Litern Spirituosen und 800 Zigaretten.

Informationen zu den Richtmengen für Genussmittel

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