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Zigaretten für Arbeitskollegen

Zöllner stoppen Schmuggelfahrt

Vor wenigen Tagen überprüften Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege Waidhaus des Hauptzollamts Regensburg nahe Waidhaus einen aus Südosteuropa kommenden Kleintransporter. Auf Befragen der Beamten gab der 39-jährige Fahrer an, sich auf dem Weg nach Belgien zu befinden und Zigaretten nur im Rahmen der erlaubten Menge dabeizuhaben.

Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs und des persönlichen Gepäcks fanden die Zöllner jedoch in einem Karton 5.200 unversteuerte Zigaretten. Darauf angesprochen gab der Mann an, die Zigaretten in seinem Heimatland gekauft zu haben, um sie seinen Arbeitskollegen mitzubringen.

"Ich sehe ein, dass es falsch war, die Zigaretten zu kaufen und mitzunehmen", so die Aussage des Mannes.

Die Zöllner stellten die Schmuggelzigaretten sicher und leiteten gegen den Mann ein Verfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Die anfallende Tabaksteuer in Höhe von circa 850 Euro sowie die festgesetzte Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro wurden von dem Beschuldigten noch vor Ort beglichen.

Zusatzinformation

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten aber besondere Regelungen. Auch solche Waren können aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete - abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden. Jedoch nur in bestimmten Mengen und nur für den persönlichen Bedarf.

Mitbringsel für Nachbarn, Kollegen oder Freunde sind nicht zulässig. Für verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie zum Beispiel Alkohol oder Zigaretten, wurden Richtmengen festgelegt, bis zu denen automatisch eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird. Dieser Richtwert liegt bei zehn Litern Spirituosen und 800 Zigaretten.

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