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Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung in großem Stil

84-Jähriger aus Südbaden soll an bandenmäßigem Handel mit rund 40 Tonnen unversteuertem Tabak beteiligt gewesen sein

Bereits im September letzten Jahres geriet der Mann aus dem Landkreis Lörrach ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Damals wurde er bei einer Fahrzeugkontrolle in Frankreich mit 800 Kilogramm Feinschnitt-Rauchtabak kontrolliert. Den Tabak hatte er zuvor in Luxemburg legal erworben und wollte ihn dann ohne die erforderlichen Begleitpapiere und unter Umgehung einer Besteuerung ins Bundesgebiet bringen.

Seither ermittelt das Zollfahndungsamt Stuttgart - Dienstsitz Freiburg - im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lörrach gegen den Mann und seine 59-jährige Bekannte sowie weitere Beteiligte aus dem In- und Ausland.

Hierbei zeigte sich bald das ganze Ausmaß der mutmaßlichen Steuerhinterziehung. So sollen von Anfang 2017 bis Ende 2020 insgesamt 40 Tonnen Feinschnitt-Tabak aus Luxemburg über Deutschland nach Großbritannien und Irland transportiert worden sein, ohne die anfallende Tabaksteuer zu entrichten.

Allein bei der Einfuhr nach Deutschland wäre bei dem hier geltenden Steuersatz von 70 Euro pro Kilogramm ein Steuerschaden von 2,8 Millionen Euro entstanden.
In Großbritannien und Irland wäre der Schaden wegen der dort höheren Steuersätze sogar noch größer.

Der 84-Jährige steht im Verdacht, für die Beschaffung des Tabaks in Luxemburg und den Weitertransport in das Vereinigte Königreich und nach Irland verantwortlich gewesen zu sein. Seine Bekannte habe ihm dabei mutmaßlich bei der Organisation der Transporte geholfen. Um einer hohen Besteuerung zu entgehen, sei der Tabak mit falscher Warenbezeichnung und versteckt hinter anderen Gütern in die beiden Bestimmungsländer geschmuggelt worden.

Bei einer vor Kurzem erfolgten Durchsuchung in den Wohnräumen der beiden Verdächtigen, entdeckten die Zöllner unter anderem 16.000 Euro Bargeld. Das Geld war per Post in verschweißten Maschinenteilen versandt worden, vermutlich um es unentdeckt transportieren zu können. Mutmaßlich erfolgte auf diese Weise der internationale Zahlungsverkehr zwischen den Tatbeteiligten.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Zollfahndung wegen Verdachts der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung dauern an.

Zusatzinformation

In der EU gibt es keine einheitliche Tabaksteuer. Zwar wurden seit 2011 Mindeststeuersätze für die Besteuerung von Tabak festgelegt, was jedoch nicht verhindert, dass es große Unterschiede bei den Tabaksteuern zwischen den einzelnen EU-Staaten gibt.

Dies macht den illegalen Handel mit Tabak aus einem Land mit niedrigem Steuersatz besonders lukrativ, wenn dieser nämlich in ein anderes Land mit hohem Steuersatz verbracht wird, ohne dort die fällig werdende Tabaksteuer zu entrichten.

Durch die dabei gesetzeswidrig erlangte Einsparung an Tabaksteuer kann in der Folge ein wesentlich erhöhter Weiterveräußerungsgewinn erlangt werden.

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