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Schlagringmesser im Gepäck

Schlagringmesser im Gepäck

  • Ort und Datum : Singen, 23. Januar 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Singen

  • StrasseHausnummerMaggistraße 3
  • PLZOrt78224 Singen (Hohentwiel)

Der 21-jährige rumänische Fahrer eines Kleintransporters wurde von den Zollbeamten des Hauptzollamts Singen angehalten, als er einen Sportwagen im Wert von etwa 400.000 Euro in die Schweiz bringen sollte. Bei der Kontrolle fanden die Beamten ein Schlagringmesser im Gepäck des Mannes. Der Fahrer erklärte, dass er die Waffe zur Selbstverteidigung mitführte.

"Das sichergestellte sogenannte Grabenmesser kombiniert zwei Waffen. Einerseits den Schlagring, andererseits das Messer, dessen über 8,5 Zentimeter lange Klinge per Knopfdruck aus dem Griffstück herausspringt", erklärte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts. "Sowohl diese Art Springmesser als auch der Schlagring sind nach dem Waffengesetz verboten."

Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eröffnet. Die Waffe wurde sichergestellt. Der Mann konnte die Fahrt fortsetzen.

Das weitere Vorgehen obliegt der zuständigen Staatsanwaltschaft in Konstanz.

Zusatzinformation

Nach dem deutschen Waffengesetz ist der Umgang mit Springmessern verboten. Ausgenommen sind solche, deren Klingen seitlich aus dem Griff herausspringen, höchstens 8,5 Zentimeter lang und nicht zweiseitig geschliffen sind. Soweit nur ein Merkmal nicht erfüllt ist, greift dieses Verbot. Totschläger oder Schlagringe sind überdies generell verboten.

Ansprechpartner im Zusammenhang mit dem Verbringen oder der Mitnahme von Waffen und Munition sind die waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörden (zum Beispiel Ordnungsamt der Stadt beziehungsweise der Gemeinde, Landratsamt).

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website in den Fachthemen.

Verbotene Waffen und Munition

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