Presse

Warenkontrolle mit Überraschungen

Warenkontrolle mit Überraschungen

  • Ort und Datum : Stralsund, 16. April 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Stralsund

  • StrasseHausnummerHiddenseer Straße 2
  • PLZOrt18439 Stralsund

1.800 Wurfsterne, über 2.000 Springmesser mit einer Klingenlänge von bis zu 20 Zentimetern, 199 Elektroschocker sowie 120 beidseitig geschliffene Dolche: das ist die Bilanz einer Warenkontrolle vom 25. März 2025 des Stralsunder Zolls.

Unstimmigkeiten in der Warenaufstellung veranlasste die Beamten bei einem polnischen Lkw, der einen Container mit Waren aus China geladen hatte, etwas genauer hinzuschauen.  In mehreren Kartons, fanden die Beamten die nicht angemeldeten verbotenen Gegenstände, welche gegen das bestehende Waffengesetz verstoßen.

Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamts Stralsund: "Bei diesen Gegenständen handelt es sich um Waffen, die nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Es ist verboten, diese Waffen mit sich zu führen oder mit ihnen zu handeln, deshalb wurden sie vom Zoll beschlagnahmt."

Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen werden durch das zuständige Zollfahndungsamt geführt.

Zusatzinformation

Die Zollverwaltung überwacht gemäß § 33 Absatz 3 Waffengesetz den Warenverkehr an den Außengrenzen der Europäischen Union und den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Waffen und Munition nur durch Berechtigte und in Übereinstimmung mit den waffenrechtlichen Bestimmungen nach Deutschland und in die Europäische Union verbracht oder mitgenommen werden.

Das Nichtbeachten der waffenrechtlichen Bestimmungen führt grundsätzlich zur Einleitung eines Strafverfahrens und zur Beschlagnahme der verbrachten oder mitgenommenen Waffen und Munition.

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