- Ort und Datum : Münster, 5. Dezember 2023

Gleich drei Strafanzeigen durch den Zoll kassierte eine Familie aus der Nähe von Freiburg nach einem Ausflug in die Niederlande. Denn neben mehr als 26 Gramm Marihuana fanden die Zöllnerinnen und Zöllner auch ein verbotenes Einhand-Messer sowie ein in Deutschland nicht zugelassenes Pfefferspray im Familien-Pkw.
Eine Streife des Hauptzollamts Münster hatte am 29. November 2023 auf der Autobahn 3 in Höhe des Grenzübergangs ein aus den Niederlanden kommendes Fahrzeug mit süddeutschem Kennzeichen angehalten. Darin saß eine 63-jährige Frau mit ihren drei Kindern sowie die Lebensgefährtin ihres Sohnes. Die durch die Zöllnerin und Zöllner gestellte Frage nach verbotenen Gegenständen verneinten alle Reisenden.
"Bei einer routinemäßigen Abfrage aller Personen fanden wir heraus, dass die Lebensgefährtin des Sohnes in der Vergangenheit bereits wegen Betäubungsmittelverstößen auffällig geworden war", sagte Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. "Die Kollegin und Kollegen entschieden sich deshalb zu einer gründlichen Kontrolle des Fahrzeugs und der Personen."
Und die war gerechtfertigt. Im Gepäck des 35 Jahre alten Mannes fand der Zoll 11,7 Gramm Marihuana sowie ein Anzuchtset für Rauschpilze. Seine ebenfalls 35-jährige Lebensgefährtin hatte 14,5 Gramm Marihuana dabei.
Neben den verbotenen Betäubungsmitteln entdeckte der Zoll, griffbereit in der Bauchtasche des Mannes, noch ein verbotenes Einhand-Messer sowie ein in Deutschland nicht zugelassenes Pfefferspray.
Die Zöllnerin und Zöllner leiteten deshalb Strafanzeige gegen ihn, seine Lebensgefährtin sowie die Mutter als Fahrerin des Pkws ein. Alle durften im Anschluss ihre Reise fortsetzen, allerdings ohne die Betäubungsmittel und Waffen.