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Waffen und Munition bei Sportschützen und Sammler sichergestellt

Zollfahndung deckt bei Hausdurchsuchung illegalen Besitz von Munition und mehrerer Kurz- und Langwaffen auf

Sichergestellte Waffen und Munition

Bereits Mitte Dezember 2022 stellten Ermittler des Zollfahndungsamts Stuttgart in der Wohnung eines 72-Jährigen ein Maschinengewehr, ein Kleinkalibergewehr mit Schalldämpfer, zwei Pistolen sowie weitere Waffenteile und eine große Stückzahl Munition sicher.

Besonders brisant hierbei, die Pistolen waren mit geladenen und eingeführten Magazinen vorgefunden worden. Außerdem befanden sich die Waffen nicht unter dem vorgeschriebenen Verschluss, sondern frei zugänglich in den Wohnräumen. Nachweise für den legalen Besitz dieser Gegenstände konnte der Mann nicht erbringen.

Anlass für die jetzt erfolgte Durchsuchung war der Verdacht, der Mann habe in zurückliegender Zeit ein Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow mit Munition in der Schweiz erworben und nach Deutschland eingeschmuggelt.

Einfuhr und Besitz solcher Waffen mit zugehöriger Munition sind in Deutschland nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verboten und stellen eine Straftat dar.

Diese Waffe wurde bei der Durchsuchung zwar nicht vorgefunden, aber das sichergestellte Maschinengewehr wie auch rund 1.600 Schuss Leuchtspurmunition könnten dennoch einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz bedeuten.

Der Lauf des Gewehrs war dreifach durchbohrt, um es unbrauchbar zu machen. Ob diese Veränderung jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, ist fraglich. Eine Begutachtung der Waffe wurde hierzu veranlasst.

Da für die anderen Waffen und Waffenteile keine Erlaubnis für den Besitz vorgelegt werden konnte, muss sich der Eigentümer wegen Verdachts einer Straftat nach dem Waffengesetz verantworten.

Die Ermittlungen der Zollfahndung dauern an.

Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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