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Wenn der Spazierstock zur Waffe wird

Zoll in Düsseldorf stellt Stockdegen sicher

Stockdegen mit halb gezogener Klinge

Einen Spazierstock mit brisantem Innenleben stellten Zöllner des Zollamts Reisholz in Düsseldorf vergangene Woche in der Paketabfertigung sicher.

Der auffällig gestaltete Spazierstock befand sich zerlegt in einem Paket aus China und war für einen Empfänger in Düsseldorf bestimmt. Eines der Einzelteile, eine 15 Zentimeter lange, abgerundete Klinge, kann an den Knauf angeschraubt und dann im Schaft des Stocks verborgen werden. So wird der harmlos wirkende Spazierstock in Sekundenschnelle zu einer gefährlichen Waffe.

Stockdegen fallen unter das Waffengesetz, da sie einen harmlosen Alltagsgegenstand vortäuschen. Ihre Einfuhr ist damit verboten.

"Das war für die Kollegen des Zollamts Reisholz sicherlich keine alltägliche Abfertigung. Der Stockdegen ist sichergestellt und wird nach Abschluss des Verfahrens vernichtet", so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.

Den Einführer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Bannbruchs (Einfuhr verbotener Gegenstände) und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

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