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Dresdner Zollfahnder stellen Schusswaffen und Munition sicher

Verdacht von Verstößen gegen das Waffengesetz

Beschlagnahmte Waffen samt Munition

Eine scharfe halbautomatische Pistole, einen Karabiner sowie zahlreiche Munition stellten Dresdner Zollfahnder Ende Juni 2021 bei einem 50-Jährigen in Zittau sicher.

Der Durchsuchung vorausgegangen war die Kontrolle einer an den Mann adressierten Postsendung aus den Niederlanden, in welcher Kontrollkräfte des Hauptzollamts Frankfurt am Main ein nach dem Waffengesetz verbotenes Faustmesser festgestellt hatten. Wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz beauftragte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main daraufhin das Zollfahndungsamt Dresden mit den weiteren Ermittlungen gegen den Empfänger.

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen fanden die Zollfahnder schließlich einen Karabiner, eine scharfe halbautomatische Pistole mit zwei geladenen Magazinen, 353 Patronen sowie zwei verbotene Schlagringe.

Da der Mann nicht im Besitz entsprechender waffenrechtlicher Genehmigungen war, muss er sich nun auch wegen des illegalen Besitzes einer scharfen Schusswaffe nebst Munition verantworten.

Zusatzinformation

Der Erwerb und der Besitz von Faustmessern oder Schlagringen stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar, welche mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Der illegale Besitz scharfer Schusswaffen ohne entsprechende waffenrechtliche Genehmigung (Waffenschein, Waffenbesitzkarte) ist ebenfalls eine Straftat nach dem Waffengesetz und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren geahndet.

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