- Ort und Datum : Singen, 21. Januar 2025

Vergangene Woche versuchte ein 34-jähriger Mann aus Zürich, eine Handtasche einer renommierten Luxusmarke im Wert von 8.650 Euro als Geschenk für eine Freundin über das Zollamt Lottstetten nach Deutschland zu bringen. Anstatt den tatsächlichen Wert anzugeben, behauptete der Reisende, die Tasche koste lediglich 80 Euro.
Bei der anschließenden Kontrolle entdeckten die Beamten des Hauptzollamts Singen im Kofferraum des Wagens die versandfertig verpackte Luxushandtasche samt Rechnung, die den tatsächlichen Wert der Ware belegte.
Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts, erklärte: "Hätte die Tasche tatsächlich nur 80 Euro gekostet, wären keine Einfuhrabgaben entstanden. Die Wertgrenze für Waren nach Deutschland liegt aktuell bei 300 Euro. Um die Rechte der Markeninhaber zu schützen, prüfen wir jedoch bei auffällig niedrigen Wertangaben auch, ob es sich um Fälschungen handeln könnte."
Eine Fälschung lag in diesem Fall nicht vor, jedoch wurde gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Abgaben in Höhe von rund 2.000 Euro wurden erhoben.
Nachdem der Reisende die Abgaben beglichen hatte, konnte er seine Reise fortsetzen.
Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren übernahm, muss der Reisende ebenfalls rechnen.