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Luxusuhr am Handgelenk

Luxusuhr am Handgelenk

  • Ort und Datum : Frankfurt am Main, 31. Januar 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Frankfurt am Main

  • StrasseHausnummerHahnstraße 68 - 70
  • PLZOrt60528 Frankfurt am Main

Am 24. Januar 2025 kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner am Frankfurter Flughafen Reisende und deren Gepäck aus Doha (Katar) im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren.

Ein Mann wurde von den Beamten angehalten und nach der Herkunft seiner Uhr befragt, welche er am Handgelenk trug. Der Deutsche teilte mit, dass er sich diese Uhr von einem Freund für die Reise ausgeliehen habe. Die Beamten forderten den Reisenden zur Klärung des Sachverhalts auf, den Eigentümer der Uhr zu kontaktieren, was wiederholt nicht gelang. Darüber hinaus verwickelte sich der Mann in Widersprüche.

Mittels Internetrecherche stellten die Beamten den Wert der Luxusuhr fest, welcher sich auf circa 32.000 Euro belief. Der Mann äußerte, dass ihm dieser Preis nicht bekannt sei. Zudem behauptete er fälschlicherweise, dass er eine so hochwertige Uhr als Leihgabe ohne Nachweise jederzeit ein- und ausführen dürfe.

Die entstandenen Einfuhrabgaben beliefen sich auf circa 6.200 Euro, weshalb ein Steuerstrafverfahren gegen den Reisenden eingeleitet wurde. Die Uhr wurde als Beweismittel sowie zur Sicherung der Einfuhrabgaben sichergestellt.

Zusatzinformation

Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen.

Waren, die die Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch Reisende im Roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.

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