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Durchsuchungen und Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Sanktionen

Durchsuchungen und Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Sanktionen

  • Ort und Datum : Berlin, 12. März 2025

Herausgeber

Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg

  • StrasseHausnummerColumbiadamm 7
  • PLZOrt10965 Berlin

Gegen eine 46 Jahre alte Frau aus Weißrussland vollstreckten circa 85 Einsatzkräfte des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Verstößen gegen EU-Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation heute Morgen (12. März 2025) in Spandau und im bayrischen Landkreis Landshut einen Haftbefehl, drei Vermögensarreste und fünf Durchsuchungsbeschlüsse. Unterstützt wurde die Maßnahme durch Einsatzkräfte des Zollfahndungsamts München sowie der Landespolizei Berlin.

Seit dem 5. April 2022 soll die Frau gemeinsam mit zwei Mitbeschuldigten zahlreiche Autos nach Russland exportiert haben. Dies ist nach einer EU-Verordnung seit dem 15. März 2022 als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine bei Luxusgütern wie Autos ab einem Wert von 50.000 Euro untersagt, seit dem 24. Juni 2023 unabhängig vom Wert der Fahrzeuge.

Um diese Regelung zu umgehen, soll die Beschuldigte bei Anmeldung zur Ausfuhr den Anschein erweckt haben, der Export der Fahrzeuge erfolge nicht nach Russland, sondern nach Weißrussland, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan. Tatsächlich konnte aber festgestellt werden, dass eine Zulassung für 186 dieser Fahrzeuge unmittelbar in Russland erfolgte, diese also von vornherein dorthin exportiert und durch die angeblichen Empfängerländer nur durchgeliefert werden sollten.

Gegen die Beschuldigte besteht daher der Verdacht mehrerer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Wegen Fluchtgefahr wurde daher am Mittwoch, dem 12. März 2025, nicht nur ein Untersuchungshaftbefehl gegen sie vollstreckt und in Vollzug gesetzt, sondern auch mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zur Sicherung von vier hochwertigen Fahrzeugen und zwei Kühlaufliegern für die Vermögensarreste sowie einem Fahrzeug als Beweismittel. Zudem wurden Geschäftsunterlagen und Datenträger sichergestellt, die nun im weiteren Verlauf der Ermittlungen ausgewertet werden.

Da die Beschuldigte gemeinsam mit den beiden mutmaßlichen Mittätern nach bisherigem Ermittlungsstand 192 Fahrzeuge im Gesamtwert von 21.413.161,31 Euro exportiert haben könnte, wurde zudem ein Vermögensarrest in Höhe dieses Betrags erwirkt.

Zusatzinformation

Was ist ein Vermögensarrest?

Wenn aus einer Straftat jemand einen Vermögensvorteil, einen Vermögenszuwachs, erfährt, darf er diesen in der Regel nicht behalten. Diese Vermögensmehrung steht diesem schließlich nicht zu, sondern grundsätzlich dem Opfer der Straftat. Daher wird Vermögen, das durch eine Straftat erlangt wurde, in der Regel beim Täter oder Teilnehmer an der Straftat abgeschöpft, eingezogen.

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