Presse

Nicht angemeldeten Goldschmuck sichergestellt

Nicht angemeldeten Goldschmuck sichergestellt

  • Ort und Datum : Karlsruhe, 26. März 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Karlsruhe

  • StrasseHausnummerPhilipp-Reis-Straße 4
  • PLZOrt76137 Karlsruhe

Bei zwei Zollkontrollen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden stellte der Zoll nicht angemeldeten Goldschmuck im Gesamtwert von mehreren Tausend Euro sicher. In beiden Fällen wurden Einfuhrabgaben erhoben und Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Vergangene Woche wurde ein albanischer Staatsangehöriger nach seiner Einreise aus Tirana einer zollrechtlichen Kontrolle unterzogen. Der Reisende fiel dem Zoll aufgrund zweier auffälliger Goldketten auf.

Die anschließende Überprüfung ergab, dass die Goldketten im Wert von circa 2.700 Euro in Albanien erworben wurden, jedoch nicht ordnungsgemäß angemeldet waren. Da die Reisefreimenge für Flugreisende bei 430 Euro liegt und die Schmuckstücke diesen Wert jeweils überstiegen, wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die festgesetzten Einfuhrabgaben in Höhe von 599,30 Euro (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) wurden vor Ort entrichtet. Der Reisende konnte daraufhin seine Reise fortsetzen.

Bereits Anfang des Monats kontrollierte der Zoll eine kosovarische Staatsangehörige und ihre beiden Töchter nach ihrer Einreise aus Skopje (Nordmazedonien). Eine Röntgenkontrolle ihres Gepäcks ergab den Verdacht auf nicht angemeldeten Goldschmuck. Bei der anschließenden Untersuchung wurden acht Schmuckstücke sowie zwei Schmucksets aus 585er Gold festgestellt.

Insgesamt wurden Einfuhrabgaben in Höhe von circa 800 Euro festgesetzt. Gegen die Mutter wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Belehrung verweigerte sie eine Stellungnahme. Die Abgaben wurden vor Ort entrichtet, woraufhin die Reise fortgesetzt werden konnte.

Zusatzinformation

Der Zoll weist darauf hin, dass Reisende vorab prüfen sollten, ob mitgeführte Waren zoll- oder einfuhrumsatzsteuerpflichtig sind. Goldschmuck und andere wertvolle Gegenstände müssen ab einem Gesamtwert von 430 Euro (bei Flug- und Seereisen) ordnungsgemäß deklariert werden. Bei Nichtanmeldung drohen Steuerstrafverfahren sowie die Zahlung von Einfuhrabgaben.

Weitere Informationen zur Einreise und zu den geltenden Freimengen erhalten Sie auf unserer Website in der Rubrik "Privatpersonen".

Reisefreimengen

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung