- Ort und Datum : Singen, 21. April 2025
Eine Armbanduhr und Uhrenteile zweier namhafter Luxushersteller stellte der Zoll Mitte März 2025 bei der Kontrolle eines in Köln lebenden türkischen Reisenden auf der Rastanlage Hegau-Ost sicher.
Der 44-Jährige schlief gerade in seinem Auto, als ihn die Zöllner des Hauptzollamts Singen zur Kontrolle weckten. Auf die Frage zum Verlauf seiner Reise, erteilte der Reisende die Auskunft, er habe Uhrenteile für einen Freund in der Schweiz abgeholt. Weitere anmeldepflichtigen Waren hätte er nicht dabei, so auf Nachfrage der Kontrollbeamten.
Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs fand sich in der Tasche einer der im Kofferraum des Fahrzeugs liegenden Jacken die Uhr eines namhaften Luxusherstellers.
Weder für die Uhr noch für die Uhrenteile konnte der Reisende einen Nachweis über eine ordnungsgemäße Verzollung erbringen.
"Der Wert der Armbanduhr und der Uhrenteile muss noch ermittelt werden", berichtete Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. "Vergleichbare Uhrenmodelle dieser Marke werden aktuell für einen Preis zwischen 80.000 und 120.000 Euro gehandelt. Erbringt der Besitzer keinen Nachweis über den Wert, werden die Uhr und die Uhrenteile von einem Sachverständigen geschätzt und die Abgaben errechnen sich anschließend auf Grundlage der Schätzung."
Gegen den Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Uhr und der Uhrenteile eingeleitet.
Da er keine Sicherheit für die zu erwartenden Abgaben bezahlen konnte, wurden die Uhr und die Uhrenteile sichergestellt. Der derzeitige Zollsatz für Uhren fällt dabei wenig ins Gewicht. Derzeit beträgt der Zollsatz maximal 0,80 Euro pro Stück. Zusätzlich werden aber 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, das das Steuerstrafverfahren übernahm, muss der Reisende ebenfalls rechnen.