- Ort und Datum : Singen, 30. April 2025
Rund 10.000 Euro war die Handtasche eines renommierten Designerlabels wert, die eine im Kanton Zug lebende Österreicherin Anfang April 2025 unverzollt nach Deutschland brachte.
Bei der Kontrolle in der Nähe der Postfiliale entdeckten die Beamten des Hauptzollamts Singen im Kofferraum des Wagens der 34-Jährigen zwei versandfertige Pakete. Babykleidung für die beste Freundin in Frankreich, so teilte die Reisende mit. So weit, so gut - da sich der Warenwert innerhalb der Reisefreimenge bewegte, gab es keine Beanstandung.
Auf dem Rücksitz des Pkws stießen die Zöllner dann noch auf ein weiteres Paket. Darin befand sich, sorgfältig in einem Staubbeutel aufbewahrt, die Handtasche eines hochpreisigen Luxuslabels. Das wäre ihre Tasche, gab die Reisende an, die sie für ihre persönlichen Gegenstände nutzen würde. Die Reisende bestritt, die Handtasche ebenfalls versenden zu wollen. Eine, von den Maßen passende Versandverpackung auf dem Beifahrersitz sei nicht für die Tasche bestimmt.
Persönliche Gegenstände befanden sich nicht in der noch originalverpackten Tasche, dafür waren aber noch die originale Luftpolsterfolie sowie Rechnung und Zahlungsbelege im Karton beigelegt.
Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Für die Tasche entstanden Abgaben in Höhe von rund 2.250 Euro. Die Babybekleidung wurde im Rahmen der Reisefreimenge von 300 Euro zollfrei belassen.
Nachdem sie den Abgabenbetrag beglichen hatte, konnte die Frau ihre Fahrt samt Tasche fortsetzten.
Das Steuerstrafverfahren wurde zur Bearbeitung an das zuständige Hauptzollamt Karlsruhe weitergeleitet.
Bereits Anfang des Jahres versuchte ein 34-jähriger Mann aus Zürich, eine Handtasche derselben Luxusmarke im Wert von 8.650 Euro über das Zollamt Lottstetten nach Deutschland zu bringen. Anstatt den tatsächlichen Wert anzugeben, behauptete dieser Reisende, die Tasche würde lediglich 80 Euro kosten.
