- Ort und Datum : Heilbronn, 7. Mai 2025
921.000 Euro Einfuhrabgaben muss ein Unternehmen nachzahlen, das Kraftfahrzeugteile importiert. Zwei Beamtinnen vom Prüfungsdienst des Hauptzollamts Heilbronn hatten die zoll- und einfuhrumsatzsteuerpflichtigen Vorgänge des Unternehmens unter die Lupe genommen und im Rahmen einer Außenprüfung einer detaillierten nachträglichen Überprüfung unterzogen.
Wegen fortgesetzt unzutreffender Angaben des Unternehmens bei der Einfuhrabfertigung von Kraftfahrzeugteilen aus Kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff (Carbon) über einen mehrjährigen Zeitraum hatte es den in Rede stehenden Betrag an Zoll zu wenig entrichtet.
Da zollseitig bereits frühzeitig ein Gutachten hinsichtlich der korrekten Tarifierung der Teile aus Carbon erstellt wurde und das Unternehmen dessen Ergebnis nicht beachtete, wurde ein Bußgeldverfahren wegen Verdachts der Aufsichtspflichtverletzung in Verbindung mit dem Verdacht der leichtfertigen Steuerverkürzung eingeleitet.