- Ort und Datum : Frankfurt am Main, 9. Mai 2025
Am 29. April 2025 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus Casablanca (Marokko) im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren. Bei einem Reisenden mit Wohnsitz in Frankreich stellten die Zollbeamten unter anderem eine hochwertige Uhr fest, die er am Handgelenk trug.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle zeigte sich, dass diese Uhr kürzlich in Miami gekauft wurde. Die Luxusuhr hatte einen Wert von über 300.000 Euro, der Steuerschaden hätte circa 60.000 Euro betragen.
Gegen den 36-Jährigen wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Uhr wurde als Beweismittel sichergestellt.