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Kettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der Autobahn 2

Kettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der Autobahn 2

  • Ort und Datum : Bielefeld, 20. Mai 2025

Herausgeber

Hauptzollamt Bielefeld

  • StrasseHausnummerWerner-Bock-Straße 25 - 29
  • PLZOrt33602 Bielefeld

Zöllner der Kontrolleinheit Flughafen Paderborn/Lippstadt des Hauptzollamts Bielefeld stoppten einen in Norwegen zugelassenen Kleintransporter mit Anhänger. Dieses Gespann hatte ein nicht alltägliches Gefährt geladen, welches das Interesse der Beamten auf der Autobahn 2 weckte.

Sie leiteten den Kleintransporter zur Kontrolle auf einen Parkplatz bei Bönen. Auf dessen Anhänger war ein M29C Weasel, ein US-amerikanisches ungepanzertes amphibisches Vollkettenfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg, geladen.

Der allein reisende 38-jährige Fahrer gab an, auf dem Weg von Norwegen nach Frankreich zu sein, um das Kettenfahrzeug, welches er in Norwegen erworben habe, dort weiterzuverkaufen. Er hatte zwar Dokumente dabei, wie beispielsweise eine Ausfuhrgenehmigung der norwegischen Behörden, jedoch fehlten eine Rechnung oder ein Kaufvertrag sowie erforderliche Zollpapiere für die Einfuhr in das Gebiet der Europäischen Union.

Daher leiteten die Zöllner aufgrund eines Schätzwertes für das Fahrzeug in Höhe von 12.500 Norwegischen Kronen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein.

Nachdem alle Formalitäten erledigt waren, die Sicherheitsleistungen von 700 Euro auf die zu erwartenden Einfuhrabgaben sowie eine mögliche Geldstrafe hinterlegt wurden, konnte der 38-jährige seine Reise fortsetzen.

Zusatzinformation

Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden:

  • bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  • bei Flug- beziehungsweise Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
  • bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro

Falls diese genannten Freimengen überschritten werden, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die mitgeführten Waren sind dann bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.

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