- Ort und Datum : Singen, 28. Mai 2025
Vier Tonverstärker im Wert von rund 24.000 Euro versuchte ein 40-jähriger Mann Mitte Mai 2025 am Zoll vorbei nach Deutschland zu bringen. Bei einer Routinekontrolle am Zollamt Konstanz-Autobahn entdeckten die Zöllner des Hauptzollamts Singen die Waren im Kofferraum eines Pkws.
Der in Frankreich lebende Toningenieur hatte das Equipment bei einem befreundeten Schweizer Techniker nach Überholung und Reparatur wieder abgeholt, aber nicht beim Zoll angemeldet. Nachweise über eine Ausfuhr der Waren in die Schweiz konnten nicht vorgelegt werden. Auch konnte der Mann keine Angaben über den Wert der Verstärker machen, was dazu führte, dass der Warenwert anhand von Vergleichspreisen ermittelt werden musste.
"Damit bei der Wiedereinfuhr von Waren nach der Reparatur in der Schweiz nicht die volle Zollbelastung zum Tragen kommt, kann das Zollverfahren der passiven Veredelung in Anspruch genommen werden", erklärte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Bei der Einfuhrverzollung wird dann der Wert der vormals ausgeführten Waren berücksichtigt."
Für die Verstärker wurden Einfuhrabgaben von rund 4.600 Euro fällig. Ein Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Waren wurde ebenfalls eingeleitet.
Über eine strafrechtliche Ahndung entscheidet das Hauptzollamt Karlsruhe.
