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Ort und Datum
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Singen, 23. Juni 2025
31 versandfertige Pakete mit Parfüm bei der Einfuhr nicht verzollt
31 versandfertige Pakete mit insgesamt 58 Parfümflakons fanden Singener Zöllner am 18. Juni 2025 bei einer Kontrolle im BMW eines Schweizer Reisenden.
Der 29-jährige Fahrer aus dem Raum Zürich behauptete zunächst, keine anmeldepflichtigen Waren dabei zu haben.
Bei der sich anschließenden Kontrolle fanden die Zöllner die versandfertigen Pakete auf dem Rücksitz. Die würde er für seinen Bruder zur Post bringen so der Reisende. Dass er die Waren beim Zoll hätte anmelden müssen, hätte er nicht gewusst.
Gegen den Schweizer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Zusatzinformation
Die Überlassung einer Nicht-Unionsware zum freien Verkehr setzt die Abgabe einer entsprechenden Anmeldung durch eine berechtigte Person, dem sogenannten Anmelder, voraus. Diese Anmeldung erfolgt grundsätzlich elektronisch.
Die Zollanmeldung wird durch die Zollstelle entgegengenommen und unter anderem daraufhin überprüft, ob der Einfuhr der Ware in die Europäische Gemeinschaft Gründe entgegenstehen. Ist die Ware einfuhrfähig, werden die Einfuhrabgaben erhoben und die Ware freigegeben.
Zöllner haben den richtigen Riecher
Nicht angemeldete Parfümflakons
Versandfertige Paketet mit Parfüm