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Zollfahnder decken Verstoß gegen Russland-Sanktionen und Steuerhinterziehung auf

Zollfahnder decken Verstoß gegen Russland-Sanktionen und Steuerhinterziehung auf

  • Ort und Datum : Hamburg, 10. Juli 2025

Kontakt

Susann Heße

Herausgeber

Zollfahndungsamt Hamburg

  • StrasseHausnummerSieker Landstraße 13
  • PLZOrt22143 Hamburg

Einsatzkräfte des Zollfahndungsamts Hamburg durchsuchten die Geschäfts- und Privaträume eines Berliner Lebensmittelhändlers und sicherten neben umfangreichen Beweismitteln auch Vermögenswerte in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro. Es besteht der Verdacht der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen geltende Russland-Sanktionen.

Das Zollfahndungsamt Hamburg ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg seit Mitte 2024 gegen einen Berliner Online-Lebensmittelhändler, der im dringenden Verdacht steht, entgegen bestehender Sanktionsvorschriften Kaviarersatz als Luxusgut aus Russland nach Deutschland eingeführt zu haben. Weiterhin besteht der Verdacht, dass er durch Falschangaben in seiner Zollanmeldung gewerbsmäßig Einfuhrabgaben in Höhe von mehr als einer Million Euro verkürzt hat.

In den letzten sechs Jahren soll der Unternehmer bei der Einfuhr seiner Waren gegenüber den Zollbehörden wiederholt falsche Zolltarifnummern angemeldet haben, um damit geringere Einfuhrabgaben für überwiegend aus Amerika und teilweise aus Russland nach Deutschland eingeführten Kaviarersatz zu zahlen.

Durch intensive Prüfungen der Waren bei der Zollabfertigung fielen die Unregelmäßigkeiten auf. Der Beschuldigte versuchte daraufhin seine Waren bei verschiedenen anderen Zollämtern auf die gleiche Weise abzufertigen. Doch auch hier blieb die Vorgehensweise letztlich erfolglos.

Die Untersuchung der Waren aus Russland begründete zudem den Verdacht, dass der Beschuldigte gleichzeitig gegen das nach den Sanktionsvorschriften bestehende Verbot der Einfuhr von Luxusgütern aus Russland verstoßen haben könnte.

Kaviarersatz ist als Luxusgut anzusehen, wenn er zum menschlichen Verzehr geeignet ist.
Der Unternehmer meldete gegenüber den Zollbehörden jedoch an, seine Waren wären nicht verzehrfähig. Untersuchungen der Waren durch die Zollbehörden widerlegten dies.

Am Dienstag, dem 8. Juli 2025, durchsuchten Hamburger Zollfahnderinnen und Zollfahnder nun die Wohn- und Geschäftsräume des Unternehmers. Zahlreiche Beweismittel wurden sichergestellt.
Vermögenswerte in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro konnten ebenfalls gesichert werden. Unterstützt wurden die umfangreichen Maßnahmen durch Einsatzkräfte des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg.

Nils Gärtner, Leiter des Zollfahndungsamts Hamburg, erklärte: "Die Zollfahndung leistet durch ihre engagierte Ermittlungsarbeit einen wesentlichen Beitrag bei der Durchsetzung internationaler Sanktionen, indem sie konsequent die Umgehung von Sanktionsvorschriften verfolgt. Gleichzeitig konnte die Hinterziehung von Einfuhrabgaben von mehr als einer Million Euro aufgedeckt werden."

Die weiteren Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg dauern an.

Zusatzinformation

Bei einer Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Tatbegehung droht dem Verdächtigen nach dem Außenwirtschaftsgesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr pro Einzeltat (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 7 Nr. 2 Alt. 1 Außenwirtschaftsgesetz).

Gemäß § 373 Abgabenordnung ist für die gewerbsmäßige Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.

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