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Zoll verhindert Goldschmuggel am Flughafen Bremen

Kette im Wert von über 6.000 Euro beim Zoll nicht angemeldet

Der Zoll hat am Samstag, dem 13. Januar 2024, am Bremer Flughafen bei der Kontrolle einer aus Thailand einreisenden 50-jährigen Frau eine Goldkette im Wert von über 6.000 Euro entdeckt.

Die Reisende durchschritt nach ihrer Ankunft mit ihrem Gepäck zunächst den grünen Zollausgang für anmeldefreie Waren, wo sie von Zöllnern zur Kontrolle angehalten wurde. Im Gepäck der Frau fanden die Beamten keine steuerpflichtigen Waren.

Die goldene Halskette jedoch, die die Reisende trug, fiel den Zöllnern sofort ins Auge. Die mitgeführte Einkaufsrechnung aus Thailand offenbarte dann den hohen Preis des Schmuckstücks.

Die Reisefreimenge von 430 Euro für steuerfreie Einfuhren wurde deutlich überschritten, sodass sie den grünen Zollausgang nicht hätte wählen dürfen. Stattdessen hätte sie den roten Zollausgang für anmeldepflichtige Waren nutzen müssen. Die zu zahlenden Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) beliefen sich zusammen auf fast 1.400 Euro.

"Wäre die Reisende richtigerweise durch den roten Zollausgang gegangen und hätte ihren Goldschmuck angemeldet, wären lediglich die Steuern zu entrichten gewesen", erläuterte Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. So wurde noch vor Ort zusätzlich ein Steuerstrafverfahren gegen die Reisende eingeleitet. Nach Entrichtung der Steuerschuld konnte die Frau ihre Halskette wieder an sich nehmen.

Zusatzinformation

Reisende können sich auf www.zoll.de ausführlich über steuerfreie Einfuhren sowie über die Förmlichkeiten und Einschränkungen bei der Wareneinfuhr in die EU informieren.

Im Zweifelsfall sollten alle mitgebrachten Waren im roten Kanal beim Zoll angemeldet werden. Die Reisefreimenge wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auch hier gewährt.

Reisefreimengen

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