- Ort und Datum : Singen, 23. Februar 2024

Zwei Luxusuhren im Gesamtwert von rund 55.000 Euro entdeckte der Zoll am 6. Februar 2024 am Grenzübergang Bietingen bei polnischen Reisenden, die aus der Schweiz kamen.
Alles begann mit der Frage nach Barmitteln und anmeldepflichtigen Waren. Insgesamt 3.000 Euro Bargeld hätten er und seine Freundin dabei, so die Antwort des 37-jährigen Fahrers. Sonst sei aber nichts zu verzollen.
Bei der anschließenden Kontrolle fiel den Zollbeamten ein Werbegeschenk in Form eines Parfüms einer Schweizer Luxusuhrenmarke ins Auge, dass sich in der Seitenablage der Beifahrertür befand.
Darauf angesprochen, gab der Fahrer zu, sich eine Uhr besagter Marke in der Schweiz gekauft zu haben. "Der Beteiligte schob den Ärmel der Winterjacke zurück und präsentierte den Zöllnern das Schmuckstück im Wert von 13.700 Euro, das er bereits an seinem Handgelenk trug", so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Als bei der weiteren Kontrolle eine zweite Garantiekarte desselben Uhrenherstellers gefunden wurde, zeigte auch die Beifahrerin ihr mit einer Uhr im Wert von rund 42.000 Euro geschmücktes Handgelenk."
Im Lauf der Kontrolle entdeckten die Zöllner zudem Bargeld, in Summe über 10.000 Euro, das ebenfalls hätte angemeldet werden müssen.
Gegen beide Reisende wurden Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Uhren eingeleitet. Einfuhrabgaben in Höhe von über 10.500 Euro wurden ebenfalls fällig. Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren übernahm, muss das Pärchen zusätzlich rechnen.