- Ort und Datum : Singen, 1. März 2024

Merchandise-Artikel im Wert von knapp 60.000 Euro sollten vergangene Woche zum Konzert einer englischen Folk Bank in die Schweiz gebracht werden. Verteilt auf zwei Kleintransportern waren die Fanprodukte, wie Poster, T-Shirts, Platten und CDs, in England verladen und über den Eurotunnel nach Frankreich in die Europäische Union gebracht worden.
Nach Konzerten in Belgien und Deutschland führte die Band einen Abstecher zu Auftritten in die Schweiz, um die Tour anschließend über weitere Stationen in Deutschland und benachbarten Europäischen Staaten fortzusetzen.
Über eine Verzollung der Merchandise-Artikel in Frankreich habe man sich keine Gedanken gemacht, so der 52-jährige Engländer, Fahrer eines der Transporter.
"Seit Januar 2021 gehört Großbritannien nicht mehr zur Europäischen Union", so Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. "Die Merchandise-Artikel hätten bei der Einfuhr nach Frankreich angemeldet und verzollt werden müssen."
Gegen den für den Transport verantwortlichen Engländer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Einfuhrabgaben in Höhe von rund 12.700 Euro wurden berechnet. Nach Zahlung der Abgaben konnten die Beteiligten ihre Reise fortsetzen.
Über eine strafrechtliche Ahndung entscheidet das Hauptzollamt Karlsruhe.