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Nahrungsergänzungsmittel bei der Einfuhr im Postverkehr gestoppt

Aufgrund spezieller Regelungen für den Verbraucherschutz kann die Einfuhr nach Deutschland beschränkt oder sogar generell verboten sein.

Mehrere Einfuhrsendungen mit Nahrungsergänzungsmitteln mussten beim Zollamt Weil am Rhein - nicht zu verwechseln mit dem Zollamt Weil am Rhein-Autobahn - seit Anfang dieses Jahres wieder aus dem Postverkehr gezogen werden. Es handelte sich in allen Fällen um als Lebensmittel einzustufende Produkte, welche Privatpersonen von Händlern mit Sitz im EU-Ausland über Onlineplattformen erworben haben.

Die Einfuhr von Lebensmitteln, die zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, ist zwar grundsätzlich zulässig, aufgrund spezieller Regelungen für den Verbraucherschutz kann die Einfuhr nach Deutschland jedoch beschränkt oder sogar generell verboten sein.

Der Zoll überprüft deshalb in Zusammenarbeit mit den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise, hier dem Landratsamt Lörrach, solche Sendungen besonders genau. Im Falle der im Januar und Februar 2024 angehaltenen Postsendungen verweigerte das Landratsamt Lörrach als Entscheidungsbehörde die Aushändigung an die jeweiligen Empfänger, da auf der Verpackung oder auf einem Beipackzettel, sofern dieser überhaupt vorhanden war, weder ein EU-ansässiger Wirtschaftsakteur benannt noch Warnhinweise in deutscher Sprache aufgebracht waren.

Für Käuferinnen und Käufer besonders bitter ist, dass die Rückforderung des üblicherweise schon bezahlten Rechnungsbetrags beim Lieferanten meist mit Problemen verbunden ist. Vor Abschluss eines Kaufvertrags sollten Verbraucherinnen und Verbraucher also besonders kritisch sein.

Im Weiteren achten die Zollbeamtinnen und -beamten auch darauf, ob es sich bei den als Nahrungsergänzungsmitteln deklarierten Produkten möglicherweise um zulassungspflichtige Arzneimittelt handelt oder ob in den Waren Bestandteile von Pflanzen und Tieren enthalten sind, welche vom Aussterben bedroht und deshalb besonders geschützt sind.

Zöllnerinnen und Zöllner, welche in der Warenabfertigung eingesetzt sind, zeichnen sich durch eine besonders umfassende Warenkenntnis aus und müssen sich auch über Produktneuerungen immer auf dem Laufenden halten.

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