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Weltverbrauchertag am 15. März 2024

Weltverbrauchertag am 15. März 2024

  • Ort und Datum : Darmstadt, 15. März 2024

Kontakt

Angelika Hipp-Clemens

Herausgeber

Hauptzollamt Darmstadt

  • StrasseHausnummerHilpertstraße 20 a
  • PLZOrt64295 Darmstadt

Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.

Häufig handelt es sich bei bedenklichen Waren um Produktfälschungen. Die anonymen Hersteller übernehmen keine Haftung oder Verantwortung für die Fälschungen. "Das kann dann auch gern mal teuer werden", so Angelika Hipp-Clemens, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Darmstadt. "Denn schlecht produzierte Ware geht oft schnell kaputt. Bei der vermeintlich günstigen Luxusuhr kann man den Verlust vielleicht noch verkraften. Doch wenn gefälschte Elektronik zu Hausbränden führt, steht man schnell allein mit dem Schaden da."

Der Zoll rät daher allen Verbrauchern, Originalprodukte zu erwerben. Hier drohen keine Qualitätsmängel oder Gesundheitsgefahren, denn die Hersteller garantieren für ihre Waren.

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