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Luxus-Wohnmobil wird teuer

Luxus-Wohnmobil wird teuer

  • Ort und Datum : Stuttgart, 25. März 2024

Herausgeber

Zollfahndungsamt Stuttgart

  • StrasseHausnummerMartha-Schmidtmann-Straße 15
  • PLZOrt70374 Stuttgart
Marke der Zollfahndung

146.000 Euro Steuern und Geldstrafe für den Schmuggel eines Luxus-Wohnmobils muss ein 59-Jähriger aus dem Breisgau bezahlen. Er hatte sich in der Schweiz für 390.000 Euro das Fahrzeug gekauft, das er zoll- und steuerfrei nach Deutschland einführen wollte.

Dabei verfiel er auf folgenden Trick: Bei der Ehefrau des Schweizer Verkäufers mietete er eine Wohnung und meldete seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz an. Tatsächlich blieb er jedoch in Deutschland wohnhaft. Nach Ablauf seines zwölfmonatigen Scheinaufenthalts in der Schweiz meldete der Mann sein 16 Tonnen schweres Luxusfahrzeug als sogenanntes Übersiedlungsgut - nun zoll- und steuerbefreit - in Deutschland an. Mit dieser Masche wollte der Mann 126.000 Euro Einfuhrabgaben sparen.

"Stuttgarter Zollfahnder hatten jedoch erhebliche Zweifel, dass der 59-Jährige seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in die Schweiz verlegt hatte, und leiteten gegen ihn ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein", so der Pressesprecher des Zollfahndungsamts Stuttgart, Maximilian Obermaier. "Die Zöllner konnten nachweisen, dass er sich nie länger in der Schweiz aufgehalten, geschweige denn dort seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt eingenommen hatte", so Obermaier weiter.

Der Deutsche, Geschäftsführer eines Unternehmens, hatte seinen Aufenthalt in der Schweiz nur vorgetäuscht, um bei seiner "Rückkehr" aus der Schweiz die Einfuhrabgaben in Höhe von 126.000 Euro zu sparen. Die Voraussetzungen, um sein Luxus-Wohnmobil steuerfrei nach Deutschland bringen zu können, erfüllte er nicht.

Letztlich musste der Mann nun neben den Steuern noch eine Geldstrafe von 20.000 Euro wegen Steuerhinterziehung zahlen.

Zusatzinformation

Das europäische Zollrecht sieht für den Fall eines Umzugs aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von Einfuhrabgaben für Übersiedlungsgut vor, das im allgemeinen Sprachgebrauch als Umzugsgut bezeichnet wird. Als Grundsatz gilt unter anderem, dass der Wohnsitz im Ausland für mindestens zwölf Monate bestanden haben muss.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website in den Fachthemen.

Übersiedlungsgut

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