- Ort und Datum : Singen, 11. April 2024

Bei einer gemeinsamen Kontrolle des Zolls und der Bundespolizei auf der Autobahn 81 wurden am 10. April 2024 zahlreiche Verstöße festgestellt.
Ein Teil der Delikte waren Verstöße gegen Zoll- und Verbrauchsteuervorschriften, so zum Beispiel ein nicht deklarierter Pkw im Wert von 20.000 Euro oder nicht angemeldetes Bargeld über 10.000 Euro. Zudem wurden 750 Gramm Amphetamin sichergestellt. Die weitere Bearbeitung übernahm in diesem Fall das Zollfahndungsamt Stuttgart.
Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen war an der Kontrollaktion beteiligt. Ziel der Überprüfungen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung. Die Kontrollen ergaben, dass sich vier Personen illegal in Deutschland aufhielten und einer Arbeit nachgingen. Zwei weitere Personen waren im Rahmen der Arbeitnehmerentsendung bereits seit mehreren Jahren in Deutschland beschäftigt.
"Werden Arbeitnehmer von einem ausländischen Arbeitgeber für einen Auftrag nach Deutschland geschickt, sind diese bis zu einem Zeitraum von zwölf Monaten grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Geht die Beschäftigung über diesen Zeitraum hinaus, müssen die Arbeitnehmer in Deutschland angemeldet werden", erklärte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. Daraus ergeben sich im Nachgang noch weitere Überprüfungen durch den Zoll.
Außerdem ergaben sich in einigen Fällen Ordnungswidrigkeitsverfahren, da vorgeschriebene Dokumente nicht vorgelegt werden konnten. So zum Beispiel besteht für einige Branchen eine Ausweispflicht des Arbeitenden.
Neben den rund 70 Zöllnerinnen und Zöllnern und Beschäftigten der Bundespolizei waren zur Unterstützung sieben Zollhundeteams, sowie ein Scan-Van und die vollmobile Röntgenanlage des Hauptzollamts Ulm im Einsatz.