- Ort und Datum : Karlsruhe, 23. April 2024

Am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden entdeckten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe in der vergangenen Woche im Koffer einer aus Mazedonien kommenden Reisenden eine größere Menge Goldschmuck, welche nicht ordnungsgemäß angemeldet worden war.
Bei der Kontrolle des Koffers stellten die Zollbeamten fest, dass die 24-Jährige kosovarische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland neben ihrem gewöhnlichen Reisegepäck auch Goldschmuck - darunter Ringe, Ketten und Armbänder - dabeihatte.
Da sich der Gesamtwert des Schmucks nach Abzug der Freimenge auf über 2.200 Euro belief und die Reisende diesen nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte, wurde gegen sie vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet.
Die Frau konnte nach der Entrichtung der Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 490 Euro ihre Reise fortsetzen.