- Ort und Datum : Frankfurt am Main, 21. Juni 2024

Am 29. Mai 2024 kontrollierte der Zoll am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus London. Die Zöllner hielten einen Mann im grünen Ausgang für anmeldefreie Waren an, der diesen mit seinen Koffern passieren wollte.
In diesen entdeckten die Zöllner mehr als 50 hochwertige Kleidungsstücke sowie eine Handtasche einer bekannten Luxusmarke. Der Reisende gab an, die mitgebrachten Waren nur zum privaten Gebrauch in London eingekauft zu haben. Von einer Anmeldepflicht beim Zoll für eingeführte Waren habe er keine Kenntnis gehabt.
Die Luxusartikel hatten einen Warenwert von insgesamt rund 60.000 Euro. Gegen den Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.