- Ort und Datum : Singen, 5. Juli 2024

Ein aufgeladenes Segelboot im Wert von rund 150.000 Schweizer Franken wollte ein Deutscher am vergangenen Montag, dem 1. Juli 2024, im Reiseverkehr beim Zollamt Bietingen über die Grenze bringen.
Das auffällige Gespann blieb von den Zöllnern nicht unbemerkt. Kurz nach dem Grenzübergang angehalten und auf Verzollungsunterlagen angesprochen, erklärte der 47-jährige Mann aus dem Raum Tübingen, das Segelboot hätte er in der Schweiz gekauft und würde es bei seinem zuständigen Binnenzollamt verzollen.
"Grundsätzlich ist es den Zollbeteiligten freigestellt, die Waren direkt an der Grenze oder bei ihrem örtlich zuständigen Binnenzollamt zu versteuern", erklärte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. "Entscheidet sich der Zollbeteiligte für die zweite Variante, muss das spätestens an der Grenze beim Zoll angemeldet und eine Sicherheit für die zu erwartenden Abgaben entrichtet werden."
Gegen den Mann wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die errechneten Abgaben in Höhe von rund 32.300 Euro zahlte er dann einen Tag später. Bis dahin blieb das Segelboot erstmal als Sicherheit für die Einfuhrabgaben beim Zoll.
Die weitere Bearbeitung des Steuerstrafverfahrens übernahm die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe.