- Ort und Datum : Heilbronn, 30. August 2024
Bei morgendlichen Kontrollen am 27. August 2024 auf der Autobahn 6 bei Neuenstein stellte der Zoll unversteuerten Goldschmuck fest.
Das französische Pärchen, das als Urlaubsrückkehrer aus der Türkei mit ihrem Auto unterwegs war, wurde auf die Tank- und Rastanlage Hohenlohe Nord für eine Zollkontrolle geleitet. Da sie Fragen nach anmeldepflichtigen Waren immer nur ausweichend beantworteten, wurde eine genaue Überprüfung der mitgeführten Gegenstände vorgenommen. Die Urlaubsrückkehrer räumten erst auf explizite Nachfragen ein, im Urlaub erworbenen Goldschmuck mitzuführen.
Da der Goldschmuck, vier Armreife und eine broschierte Münze, bei der Einreise in die Europäische Union nicht versteuert wurde, sein Wert deutlich über der Reisefreimenge für abgabenfreie Reisemitbringsel lag und dafür vor allem keine Verzollungsbelege nachgewiesen werden konnten, erhob der Zoll rund 850 Euro Einfuhrabgaben nach.
Außerdem wurde ein Steuerstrafverfahren gegen den 46-jährigen Mann eingeleitet.