- Ort und Datum : Lörrach, 23. Oktober 2024
Mit solch aufmerksamen Zöllnern hatte ein Reisender im ICE mit Sicherheit nicht gerechnet, als er am 14. Oktober 2024 seine Heimreise in die Schweiz antrat. Im fahrenden Zug Richtung Basel wurde er von Kontrollkräften des Hauptzollamts Lörrach einer Kontrolle unterzogen.
Bereits zu Beginn der Befragung konnten die Zöllner eine Plastiktüte feststellen, aus der Schweizer Kfz-Kennzeichen herausragten. Auf Nachfrage gab der Reisende an, das Fahrzeug, einen BMW, zuvor nach Deutschland überführt und dort für 3.200 Euro verkauft zu haben. Die Kennzeichen habe er bei sich, um das Fahrzeug am nächsten Tag in der Schweiz abzumelden.
Die Zöllner hakten deshalb weiter nach, woraufhin der in der Schweiz wohnhafte Reisende eingestand, für das Fahrzeug keine Zollabfertigung vorgenommen und somit auch keine Einfuhrabgaben bezahlt zu haben.
Da das Fahrzeug bereits mit einer Verkaufsabsicht nach Deutschland eingeführt wurde, hätte bereits beim Überqueren der Grenze eine Verzollung erfolgen müssen. Nachdem diese im vorliegenden Fall unterblieb, leiteten die Zöllner ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein und vereinnahmten noch vor Ort die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von knapp 990 Euro.